Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO bringt die KI-Verordnung der EU, welche am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, eine Vielzahl von neuen Regelungen mit sich, die Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs ab sofort kennen müssen.
Wir erbringen neben der datenschutzrechtlichen Beratung beim Einsatz von KI-Systemen auch anwaltliche Beratung zu allen Fragen rund um die KI-Verordnung.
Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs, bei ihren MitarbeiterInnen für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ zu sorgen. Wir bieten Schulungen und E-Learnings rund um das Thema „KI-Kompetenz“ an. Unseren MandantInnen bieten wir dazu mit dem TrainingPilot eine moderne und flexible Online-Lösung.