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Künstliche Intelligenz
und Datenschutz

KI und Datenschutz lassen sich vereinbaren
– wir unterstützen Sie dabei.

Künstliche Intelligenz und Datenschutz

KI und Datenschutz lassen sich vereinbaren – wir unterstützen Sie dabei.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ist für viele Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs längst unverzichtbar geworden und bietet oftmals große Vorteile und Erleichterungen. Dabei werden in vielen Fällen während des gesamten Lebenszyklus der KI personenbezogene Daten verarbeitet – angefangen bei der Entwicklung und beim Training von KI-Modellen und -Systemen, über die Ableitung und Erstellung von Ausgaben bis hin zu deren Weiterverwendung.

Beratung zu DSGVO und KI-Verordnung aus einer Hand

Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO bringt die KI-Verordnung der EU, welche am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, eine Vielzahl von neuen Regelungen mit sich, die Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs ab sofort kennen müssen.

Wir erbringen neben der datenschutzrechtlichen Beratung beim Einsatz von KI-Systemen auch anwaltliche Beratung zu allen Fragen rund um die KI-Verordnung.

Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs, bei ihren MitarbeiterInnen für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ zu sorgen. Wir bieten Schulungen und E-Learnings rund um das Thema „KI-Kompetenz“ an. Unseren MandantInnen bieten wir dazu mit dem TrainingPilot eine moderne und flexible Online-Lösung.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von KI

Wir unterstützen Sie dabei, die Vorteile von KI in Ihrer Organisation datenschutzkonform zu nutzen. Dabei gehen wir pragmatisch und lösungsorientiert die besonderen datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI an:

  • Worauf ist bei der Auswahl eines möglichst datenschutzkonformen KI-Systems zu achten?

  • Wie können datenschutzrechtliche Transparenzanforderungen erfüllt und Betroffenenrechte gewahrt werden?

  • Wie kann eine datenschutzkonforme Löschung personenbezogener Daten sichergestellt werden?

  • Welche Besonderheiten sind im Hinblick auf eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu beachten?

  • Welche Vereinbarungen müssen mit Anbietern von KI-Systemen getroffen werden?

  • Was ist bei der Nutzung von Ausgaben von KI-Systemen zu berücksichtigen, wenn diese personenbezogene Daten enthalten?

Lassen Sie uns sprechen.
Benedikt Schönbrunn, LL.M.
Rechtsanwalt