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Data Privacy
Framework

Wir unterstützen Sie bei einer EU-U.S. Data
Privacy Framework Selbstzertifizierung.

Data Privacy Framework

Wir unterstützen Sie bei einer EU-U.S. Data Privacy Framework Selbstzertifizierung.

Die Anforderungen des Kapitel 5 der DSGVO für Datenübermittlungen an EmpfängerInnen in Drittländern stellen international tätige Organisationen vor besondere Herausforderungen. Für Datenübermittlungen an EmpfängerInnen in den USA hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem US-Handelsministerium das sogenannte Data Privacy Framework (kurz „DPF“) entwickelt:

Soweit der DatenempfängerInnen in den USA an diesem Framework teilnimmt, greifen für Datenübermittlungen an diesen EmpfängerInnen die Vorteile eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO. Dafür muss gegenüber dem US-Handelsministerium die Einhaltung bestimmter Datenschutzprinzipien nach dem DPF bestätigt werden.

Flexible Lösung für internationale Unternehmen

Dies kann gerade für transatlantische Unternehmen mit Niederlassungen sowohl in Europa als auch in den USA von besonderer Bedeutung sein. Zentrale Datenflüsse an die Konzernzentrale in den USA können agil und rechtssicherer gestaltet werden – Stichwort „One Company“.

In solchen Fällen kann eine DPF-Zertifizierung der US-Konzerngesellschaften eine flexible Lösung und ein wichtiger Baustein eines modernen und funktionierenden Datenschutzmanagements sein. Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz und die Mitbestimmung kann mit der notwendigen Sensibilität begegnet werden. Die Verarbeitung von Kundendaten kann flexibel innerhalb eines einheitlichen Standards erfolgen.

Umfassende Unterstützung bei der Selbstzertifizierung

Unser Beraterteam verfügt über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von US-Unternehmen im Prozess der Selbstzertifizierung für das Data Privacy Framework und dessen Vorgänger.

Im Rahmen entsprechender Projekte unterstützen wir unter anderem bei der Dokumentation relevanter Datenflüsse, Bewertung der Einhaltung der DPF-Prinzipien und notwendiger Folgemaßnahmen, Entwicklung von DPF-Policies, Schulung des zuständigen US-Personals – auf Wunsch auch vor Ort – , Formalien der Selbstzertifizierung und der jährlichen Überprüfung und Rezertifizierung.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen und Ihren amerikanischen KollegInnen gemeinsam einen für Sie passenden Projektansatz.

Lassen Sie uns sprechen.
Volker Schaa
Rechtsanwalt