Beschäftigtendatenschutz
Ein modernes Beschäftigungsverhältnis erfordert Datenschutz, der mit den Entwicklungen im HR-Bereich Schritt hält.
Der Beschäftigtendatenschutz regelt die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Verhältnis zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Dabei kommt es darauf an, vom Bewerbungsverfahren bis zum Pensionsprogramm, in allen Phasen des Beschäftigungszeitraums mit der notwendigen Expertise Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich zu schaffen – und dies nicht nur in konjunkturellen Hochphasen, sondern auch in schwierigen Zeiten, die Veränderungen erforderlich machen.
Der Beschäftigte steht im Mittelpunkt moderner Organisationen. Das Human Capital bestmöglich ausschöpfen zu können, basiert auf technologiegetriebenen Strukturen.
Moderne HR-Plattformen sind mächtige Tools, die ein Höchstmaß an Kompetenz für den rechtskonformen Einsatz erfordern.
Aus langjähriger Beratung national und international agierender Mandanten kennen wir die Pain Points eines progressiven HR-Umfelds.
Wir beraten Vorstände, Geschäftsführungen, Betriebsräte und HR-Abteilungen und können auch in heiklen Verhandlungen auf ein hohes Vertrauen bauen, das unseren Anwälten entgegengebracht wird.
Gemeinsam erarbeiten wir zielorientiert und softwarebasiert Lösungen, damit sich Ihre wertvollste Ressource auch in Ihrem Sinne entfalten kann.
Kundendatenschutz/CRM
Wir stellen Ihr Customer Relationship Management (CRM) auf den Prüfstand.
Customer Data Risiken
Customer Data birgt ein enormes Potenzial, das mit Verantwortung und einer Vielzahl von Risiken einhergeht. Als Schnittstelle aus dem Unternehmen kann das CRM Einfallstor für Datenschutzverletzungen sein. Deshalb ist es wichtig, dass eine anwaltliche Beratung am Puls der Zeit erfolgt, die sowohl das Verständnis für moderne Systeme voraussetzt als auch die umfangreiche Expertise hinsichtlich der komplexen rechtlichen Anforderungen.
Die konsequente Ausrichtung eines Unternehmens auf seine KundInnen ist essenzieller Bestandteil einer modernen Unternehmensphilosophie. Eine solche Ausrichtung verpflichtet zum vertrauenswürdigen und rechtskonformen Umgang mit den Daten aller KundInnen.
Rechtssichere Kundenbindung
Unsere anwaltliche Beratung gewährleistet, dass das Potenzial von der Akquise bis zur Konversion über die Kundenbindung rechtssicher ausgenutzt werden kann. Technologiegetriebenes Marketing unter der Einbindung einer Vielzahl von AkteurInnen verlangt analytischen Scharfsinn und eine umfangreiche Expertise, damit Leads nicht zum Albtraum werden, sondern zum Erfolg führen.
Wir beraten mehrwertorientiert bei der Durchführung von Werbemaßnahmen, sowohl in digitalen als auch im analogen Umfeld, dem Aufbau von CRM-Systemen, zur Datenweitergabe an Partnerunternehmen und zur Entwicklung digitalen Präsenzen auf Webseiten und in den sozialen Medien.
Konzerndatenschutz
Alles wäre so einfach, wenn die DSGVO ein „Konzernprivileg“ kennen würde. Doch auch konzerninterne Datenübermittlungen müssen den komplexen Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht werden.
Gerade in einer Zeit tiefgreifender Transformationen und internationaler Verflechtungen müssen Unternehmen personenbezogene Daten rechtssicher konzernweit nutzbar machen – um wettbewerbsfähig zu bleiben und den vollen Wert datengestützter Prozesse auszuschöpfen.
Wir unterstützen dabei mit anwaltlicher Expertise und moderner Software, um lästige Pflichten in einen echten Mehrwert zu verwandeln!
Kooperation mit Dienstleistungsunternehmen
Ohne die Einbindung externer Dienstleistungen kommt kein Unternehmen aus. Dabei bedarf die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit erheblicher Expertise. Denn komplexe Datenströme werfen komplexe Fragen auf.
Wir blicken auf einen langen Track-Record in der anwaltlichen Beratung zu nationalen wie internationalen Kooperationen zurück. Sowohl zu klassischen Auftragsverarbeitungen als auch zu Joint Controller Konstellationen beraten wir seit vielen Jahren. Dabei werfen lange Wertschöpfungsketten auch im digitalen Umfeld ihren Schatten voraus, die nicht vor Landesgrenzen halt machen.
Analytisches und wirtschaftliches Denken ist dabei essenziell, um die komplexen Sachverhalte zu erfassen und in einem rechtlich komplizierten Umfeld den Durchblick zu wahren und pragmatische Lösungen zu liefern.
Technisch-organisatorischer Datenschutz
Rechtliche Anforderungen bedürfen der operativen Umsetzung. Dabei wird von Unternehmen risikoorientiertes Handeln erwartet, das am Stand der Technik orientiert ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene durch z. B. privacy-by-design and default schafft.
Anwaltliches Know-how trifft bei uns auf moderne Lösungen. Wir nutzen eigens entwickelte Software, um die relevanten Risiken zu identifizieren und diese durch smarte Lösungen zu adressieren. Wir verhindern durch unseren Ansatz Assessment-Friedhöfe und übersetzen smarte Prüfungen unmittelbar in konkrete Maßnahmen.
Dieser innovative Beratungsansatz ist die Antwort auf komplexe rechtliche Anforderungen.
Entgelttransparenz: Pflichten, Umsetzung und Datenschutz-Compliance für Arbeitgeber
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970 bringt für Arbeitgeber erhebliche neue Anforderungen an Vergütungstransparenz, Equal Pay, Reporting und interne Prozesse. Als Arbeitgeber müssen Sie sich frühzeitig darauf vorbereiten, Ihre Vergütungsstrukturen, HR-Prozesse und Datenverarbeitungen an die neuen Vorgaben der Entgelttransparenz-Richtlinie anzupassen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen, wobei die Regelungen der Richtlinie – vorbehaltlich einzelner gestufter Verpflichtungen – grundsätzlich auch ab diesem Zeitpunkt Anwendung finden sollen. In Deutschland wird dies insbesondere Auswirkungen auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) haben. Welche Detailregelungen der deutsche Gesetzgeber konkret einführt, bleibt abzuwarten.
Arbeitgeber können und sollten sich aber bereits jetzt auf die absehbaren Kernpflichten vorbereiten: Auch wenn das deutsche Umsetzungsgesetz aktuell noch aussteht, zeichnet sich bereits ab, welche organisatorischen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Pflichten umgesetzt werden müssen. Wer erst mit Inkrafttreten der nationalen Regelungen reagiert, riskiert hohen Umsetzungsdruck, unklare Verantwortlichkeiten und vermeidbare Compliance-Risiken.
Worum geht es in der Entgelttransparenz-Richtlinie?
Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit wirksam durchzusetzen und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede (Gender Pay Gap) abzubauen. Dabei greifen arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und organisationsbezogene Fragestellungen eng ineinander. Die Richtlinie reagiert damit auf bestehende geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede und strukturelle Transparenzdefizite in Europa: Künftig sollen Beschäftigte ihre Vergütung besser einordnen und sich gegen Diskriminierungen effektiver durchsetzen können.
Wer ist von der Entgelttransparenz-Richtlinie betroffen?
Die Entgelttransparenz-Richtlinie gilt sektorübergreifend für alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber und für alle Arbeitnehmer, die nach den geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben und/oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen sowie auch für Bewerber. Besondere Pflichten bestehen außerdem für Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten.
Sind Sie vorbereitet?
Die Richtlinie führt eine Vielzahl neuer oder verschärfter Pflichten ein. Dazu gehören insbesondere:
- mehr Transparenz im Bewerbungsverfahren, etwas durch Angaben zu Entgelt oder Entgeltspannen in Stellenausschreibungen,
- transparente und objektive Kriterien für Vergütung und Entgeltentwicklung,
- erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte,
- Berichtspflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden (Gender Pay Reporting)
- sowie in bestimmten Fällen eine gemeinsame Entgeltbewertung (Pay Assessment).
Rechtliche und praktische Herausforderungen im Blick
Die Entgelttransparenz-Richtlinie ist kein reines HR- oder Reporting-Thema, sondern betrifft zentrale Fragen der Organisation, Arbeits- und Datenschutzrecht sowie Fragen der Compliance im Allgemeinen und der Mitbestimmung.
Typische Herausforderungen sind:
- fehlende oder historisch gewachsene Vergütungsstrukturen,
- unklare Maßstäbe für gleiche oder gleichwertige Arbeit,
- mangelnde Transparenz bei Kriterien für Gehalt und Entwicklung,
- datenschutzrechtliche Fragen bei Auskunftsrechten, Entgeltberichten und internen Auswertungen,
- Abstimmung mit Betriebsrat und Arbeitnehmervertretungen
- sowie erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen HR, Legal, Datenschutz, Compliance und Management.
Vergütungsdaten sind besonders sensibel. Arbeitgeber müssen deshalb sicherstellen, dass Transparenz nicht zu neuen Datenschutzverstößen führt. Genau hier liegt in der Praxis ein zentraler Beratungsbedarf.
Bereits jetzt sollten Arbeitgeber daher prüfen,
- wie ihre Vergütungssysteme strukturiert sind,
- ob objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für Entgeltbestimmung und Entgeltentwicklung bestehen,
- welche Daten für Auskunfts- und Berichtspflichten zur Verfügung stehen,
- wie sich neue Transparenzpflichten umsetzen lassen
- und wie sich die Pflichten mit Datenschutz, Mitbestimmung und bestehenden HR-Prozessen vereinbaren lassen.
Unsere Beratung zur Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie
Scheja & Partners berät Sie umfassend bei der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie sowie des neuen Entgelttransparenzgesetzes – strukturiert, praxistauglich und effizient. Unsere Beratung verbindet arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und organisatorische Perspektiven.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Bestandsaufnahme und Analyse Ihrer bestehenden Vergütungs- und Jobarchitekturen,
- der Entwicklung objektiver und geschlechtsneutraler Vergütungskriterien,
- der Konzeption von Auskunfts-, Berichts- und Prüfprozessen,
- der Ausgestaltung von Zugriffs-, Rollen- und Berechtigungskonzepten,
- der Erstellung von Entgeltberichten und gemeinsamen Entgeltbewertungen,
- der Einbindung von Betriebsrat und Sozialpartnern (Mitbestimmung),
- der Prüfung und Anpassung von Stellenausschreibungen, Arbeitsverträgen, internen Richtlinien und Prozessen
- sowie bei der Entwicklung einer belastbaren Governance für Entgelttransparenz und Equal Pay.
Dabei behalten wir stets auch Haftungs-, Sanktions- und Reputationsrisiken im Blick.
Ihr Mehrwert: Rechtssichere Umsetzung mit Augenmaß
Eine gute Vorbereitung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch interne Klarheit, belastbare Prozesse und bessere Steuerungsfähigkeit. Unsere Mandanten profitieren insbesondere von
- einer frühzeitigen Einschätzung des Handlungsbedarfs trotz noch offener nationaler Umsetzung,
- praxisnahen und umsetzbaren Lösungen statt theoretischer Rechtsgutachten,
- einer Beratung, die die Entgelttransparenz-Richtlinie, DSGVO, HR-Prozesse und Compliance sinnvoll miteinander verzahnt
- und einer Dokumentation, die auch gegenüber Prüfern, Arbeitnehmervertretungen, Behörden und Gerichten tragfähig ist.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer transparenten, diskriminierungsfreien und datenschutzgerechten Vergütungsstruktur.