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Mit dem HintPilot
Compliance-Verstöße erkennen

Unsere Lösung für das Hinweisgeberschutzgesetz

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen und Behörden verpflichtet, eine unabhängige, interne Meldestelle einzurichten und einen vertraulichen Meldekanal zu betreiben. Dabei müssen sie insbesondere den Schutz der HinweisgeberInnen und einen vertraulichen Umgang mit ihren Meldungen gewährleisten. 

Der HintPilot ist die effiziente und rechtskonforme Lösung von Scheja & Partners:

Wir stellen Ihnen ein leistungsstarkes Meldeportal bereit und übernehmen für Sie optional auch ihre Aufgaben als Meldestelle – diskret, sicher und kompetent.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit dem HintPilot erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und profitieren von maximaler Sicherheit:  

    Gesetzeskonform

    Erfüllt alle Vorgaben des Hinweis­geber­schutzgesetzes  

    Externe Unabhängigkeit

    Starke juristische Expertise durch speziell ausgebildete RechtsanwältInnen

    Höchste Vertraulichkeit

    Sichere Bearbeitung und vertrauliche Kommunikation mit HinweisgeberInnen

    Modernes Meldeportal

    DSGVO-konforme, technisch aktuelle Plattform als Meldekanal 

    Rechtssichere Verfahren

    Fachgerechte Prüfung, Dokumentation und Bearbeitung eingehender Meldungen 

    Effiziente Fallbearbeitung

    Klare Prozesse, fristgerechte Rückmeldung an HinweisgeberInnen

    Komplett betreut

    Persönliche Beratung in enger Abstimmung mit Ihrer Unternehmens- oder Behördenleitung

    Minimaler interner Aufwand

    Kein Aufbau eines eigenen Managementsystems erforderlich

    Was leistet der Hint Pilot?

    Mit dem HintPilot erfüllen Sie die Anforderungen nach HinSchG an Ihre Organisation professionell und ohne internen Mehraufwand:

    1. Meldeportal einrichten: Wir stellen Ihnen eine moderne, browserbasierte Meldeplattform zur Verfügung.
    2. Meldungen bearbeiten: Unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam übernimmt als Ombudsperson die Bearbeitung aller Meldungen.
    3. Prüfung & Bewertung: Jede Meldung wird fachkundig geprüft und hinsichtlich Stichhaltigkeit und Anwendungsbereich des HinSchG bewertet.
    4. Kontakt & Rückmeldung: Vertrauliche Kommunikation mit Hinweisgebern und fristgerechte Rückmeldung.
    5. Maßnahmen einleiten: Durchführung interner Untersuchungen oder Übergabe an zuständige Stellen.
    6. Reporting & Transparenz: Auf Wunsch regelmäßige Informationen über Bearbeitungsstände und Empfehlungen.

    Was kann gemeldet werden?

    Gem. Hinweisgeberschutzgesetz müssen Einmeldungen zu folgenden Themen möglich sein: 
    • Öffentliches Auftragswesen 
    • Finanzsektor (inkl. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) 
    • Produktsicherheit und -konformität 
    • Umweltschutz 
    • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz 
    • Öffentliche Gesundheit 
    • Verbraucherschutz 
    • Datenschutz 
    • Finanz- und Steuerrecht 
    • Straf- und Bußgeldrecht 
    • Verkehrsrecht (Straße, Schiene, Wasser, Luft) 
    Mit dem HintPilot setzen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz effizient und professionell um. Sie schützen Hinweisgeber wirksam, vermeiden Bußgelder und demonstrieren Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. 

    Ihre Vorteile mit unserem Hinweisgeber­schutzsystem HintPilot

    Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein umfassendes Hinweisgeberschutzsystem, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und nahtlos in Ihre Unternehmensstruktur integriert wird. Mit unserem sicheren Meldeportal HintPilot ermöglichen wir eine einfache, vertrauliche und effiziente Bearbeitung von Hinweisen.

    Lassen Sie uns sprechen.
    Frédéric Michel