Rechtliche und operative
Datenschutzberatung
Fehlende oder unzureichende – teils nicht rechtskonforme – Beratung kann schwerwiegende Folgen für Ihre Organisation haben: Bußgelder, Schadenersatzforderungen und erhebliche Reputationsverluste sind reale Risiken.
Dies gilt insbesondere für umfangreiche oder sensible Datenverarbeitungen, bei denen das datenschutzrechtliche Risiko besonders hoch ist – und daher eine sorgfältige, rechtssichere Begleitung durch spezialisierte Beratung unabdingbar ist.
Was zeichnet uns aus?
Unsere RechtsanwältInnen sind hochspezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im zunehmend komplexen Bereich des Datenschutzrechts.
Folgende Aspekte zeichnen unsere Datenschutzberatung aus:

Wir kennen die rechtlichen Besonderheiten:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt eine Reihe übergeordneter Pflichten vor, die zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Datenverarbeitung stets eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind bereichsspezifische Besonderheiten zu beachten – etwa im Beschäftigtendatenschutz, im Gesundheitsdatenschutz oder im Konzernumfeld.
Wir behalten für Sie den Überblick und machen gezielt auf besondere Anforderungen aufmerksam.

Umfangreicher Erfahrungsschatz und guter Ruf
Seit 2005 beraten wir als externe Datenschutzbeauftragte sowohl nationale als auch internationale Konzerne, Unternehmen des Mittelstands nahezu aller Branchen sowie öffentliche Stellen. Dank unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten wir eine praxisnahe und rechtssichere Beratung unserer MandantInnen. Dabei genießen wir auch bei den Aufsichtsbehörden einen anerkannten und seriösen Ruf.

Aktuelle Entwicklungen im Blick
Auch wenn seit der Einführung der DSGVO bereits einige Zeit vergangen ist, bestehen weiterhin Rechtsunsicherheiten bei ihrer Auslegung und praktischen Anwendung. Regelmäßig veröffentlichte Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden sowie einschlägige Gerichtsurteile tragen dazu bei, diese Unsicherheiten zu verringern und Datenverarbeitungen rechtskonform zu gestalten. Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung kontinuierlich und informieren unsere MandantInnen gezielt über Handlungsbedarfe und praxisgerechte Lösungsoptionen.

Individuelle Beratungskonzepte zu fairen Preisen
Unsere MandantInnen erhalten eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Datenschutzberatung – begleitet von einem optimal zusammengestellten Beraterteam. Es ist leicht, als DatenschutzberaterIn „Nein“ zu sagen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die rechtssicher und zugleich praxistauglich sind. Dabei arbeiten wir nicht mit undurchsichtigen Pauschalen: Sämtliche werthaltigen Tätigkeiten dokumentieren wir minutengenau in 6-Minuten-Einheiten und weisen diese im Rahmen turnusmäßiger Statusmeetings oder auf Ihre gesonderte Anforderung jederzeit transparent nach. Sie zahlen marktübliche Honorare für die Beratung durch herausragende DatenschutzexpertInnen mit langjähriger Erfahrung.
Wir schaffen
Datenschutz-Compliance
Um Defizite bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu erkennen, bieten wir zu Beginn unserer Datenschutzberatung eine initiale Auditierung vorhandener Datenverarbeitungen und datenschutzrelevanter Prozesse an.
Im Anschluss unterstützen wir Sie dabei, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Hierzu entwickeln wir individuelle Projekte zur Einführung einer bedarfsgerechten Datenschutzorganisation nebst Datenschutzmanagements und entwerfen Tools und Dokumente zur Umsetzung der gesetzlich gebotenen Standards und Prozesse.
Sie wollen sich einen ersten Überblick über das Datenschutzniveau in Ihrer Organisation machen? Nutzen Sie unseren kostenlosen DSGVO-Quick-Check.
Professionelle Datenschutzberatung
minimiert Haftungsrisiken
Ohne professionelle Datenschutzberatung drohen erhebliche Bußgelder sowie Schadenersatzforderungen – mitunter in beträchtlicher Höhe. Dementsprechend ist eine umfassende Beraterhaftung unerlässlich, um Haftungsrisiken wirksam zu begrenzen oder gezielt auf externe Fachberatende zu verlagern.
Im Fall einer Fehl- oder Schlechtberatung haftet Scheja & Partners regelmäßig mit bis zu 10 Mio. Euro je Einzelfall.
Für eine besonders risikobehaftete Beratung kann eine höhere Haftungssumme individuell vereinbart werden.
FAQ
Eine professionelle Datenschutz-Beratung unterstützt Organisationen dabei, die komplexen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzrechts systematisch zu erfüllen.
Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus hilft die Beratung dabei, weitere Pflichten der DSGVO umzusetzen – etwa die korrekte Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten oder die Verständlichkeit und Vollständigkeit von Datenschutzhinweisen.
Die Beratung erfolgt dabei stets individuell, bedarfsorientiert und mit Blick auf die praktischen Abläufe und das Tagesgeschäft der Organisation.
Mit dem wachsenden Ausmaß und der zunehmenden Komplexität automatisierter Datenverarbeitungen steigen auch die Anforderungen an deren rechtmäßige Ausgestaltung.
Zudem müssen betroffene Personen transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden; ihre Rechte – etwa auf Auskunft, Löschung oder Widerspruch – sind vollumfänglich zu beachten.
Bei Verstößen drohen nach der DSGVO empfindliche Sanktionen, einschließlich Bußgeldern und potenziellen Schadensersatzansprüchen betroffener Personen.
Eine fundierte Datenschutz-Beratung unterstützt Organisationen dabei, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen und sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten – um rechtliche Risiken und wirtschaftliche Folgen wirksam zu vermeiden.
Ziel einer professionellen Datenschutz-Beratung ist es, Organisationen dabei zu unterstützen, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungen sicherzustellen.
Dies geschieht in der Regel durch die Einführung eines effektiven Datenschutzmanagementsystems, das verbindliche Prozesse und Standards zur Verarbeitung personenbezogener Daten für alle Mitarbeitenden etabliert.
Ergänzend erfolgt eine praxisnahe Beratung zu konkreten Einzelfragen – zum Beispiel zur rechtssicheren Ausgestaltung alltäglicher Datenverarbeitungen oder zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen wie Auskunfts- und Löschersuchen gemäß DSGVO.
Die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter ist nicht zwingend mit einer Datenschutzberatung verbunden.
Zum einen kann die Benennung gesetzlich nicht erforderlich sein – etwa dann, wenn eine nicht-öffentliche Organisation weniger als 20 Mitarbeitende beschäftigt, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (vgl. § 38 Abs. 1 BDSG).
Zum anderen kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten auch durch eine geeignete Person innerhalb der Organisation wahrgenommen werden.
Auf Wunsch kann eine Datenschutz-Beratung jedoch auch die Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter umfassen – selbst dann, wenn hierfür keine gesetzliche Pflicht besteht.
Ohne oder mit unzureichender Datenschutzberatung besteht das Risiko, dass personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet werden oder weitere Anforderungen der DSGVO nicht ordnungsgemäß erfüllt sind. Dies kann schwerwiegende Folgen haben:
- Aufsichtsbehörden können in solchen Fällen Anordnungen oder Verarbeitungsverbote aussprechen,
- Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen (Art. 83 DSGVO),
- und es drohen nachhaltige Reputationsschäden, insbesondere im Kunden- und Partnervertrauen.
Eine professionelle Datenschutz-Beratung hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen, wirksam zu minimieren und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben langfristig sicherzustellen.