Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Es dient dem Hinweisgeberschutz und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe bzw. in bestimmten Sektoren zur Einrichtung interner Meldestellen. Ziel ist es, Hinweisgeber vor Repressalien zu bewahren und Unternehmen die Chance zu geben, Missstände intern zu klären, bevor sie in die Öffentlichkeit geraten.
Ein wirksames Hinweisgeberschutzsystem ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen auch zahlreiche Vorteile: Es erhöht die Compliance, reduziert das Risiko von Rechtsverstoßen und verhindert wirtschaftliche Schäden durch Reputationsverlust oder hohe Strafen. Unternehmen, die Hinweisgeberschutz ernst nehmen, profitieren zudem von einem besseren Betriebsklima und einer offenen Fehlerkultur.
Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von einem funktionierenden Hinweisgeberschutz.
Frühzeitige Problemerkennung
Interne Meldungen ermöglichen es, Verstöße frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Reputation und Vertrauen
Unternehmen, die aktiv Hinweisgeberschutz betreiben, werden als verantwortungsbewusst wahrgenommen und genießen höheres Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.
Reduzierung von Haftungsrisiken
Durch proaktive Maßnahmen lassen sich Bußgelder, Strafzahlungen und Imageschäden vermeiden.
Offene Unternehmenskultur
Ein Hinweisgeberschutzsystem schafft Transparenz und fördert eine Kultur der offenen Kommunikation.
Unternehmen und Behörden mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. In bestimmten Branchen, wie im Finanzsektor, gilt diese Pflicht unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ihre Vorteile mit unserem Hinweisgeberschutzsystem HintPilot
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein umfassendes Hinweisgeberschutzsystem, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und nahtlos in Ihre Unternehmensstruktur integriert wird. Mit unserem sicheren Meldeportal HintPilot ermöglichen wir eine einfache, vertrauliche und effiziente Bearbeitung von Hinweisen.
Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Sie legt fest, wie datenverarbeitende Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um so den Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen sicherzustellen. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU zu gewährleisten und den Betroffenen mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben.
Die DSGVO basiert auf mehreren Grundprinzipien, die von allen Verantwortlichen beachtet werden müssen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und für die betroffenen Personen nachvollziehbar sein.
Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden.
Unternehmen sollen nur so viele Daten erheben, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Daten müssen korrekt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden.
Unternehmen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen.
Pflichten des Verantwortlichen
Neben diesen Grundprinzipien müssen Verantwortliche ganz konkrete Pflichten erfüllen, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen beispielsweise:
- Die Gewährleistung der Betroffenenrechte
- Eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
- Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Die Gewährleistung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Daten
- Allgemeine Dokumentation und Rechenschaftspflichten
- Regelungen für den Drittlandtransfer
Sanktionen bei Verstößen
Die DSGVO sieht empfindliche Strafen bei Verstößen vor. Diese reichen von Verwarnungen bis hin zu hohen Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Neben finanziellen Sanktionen können Verstöße auch zu Reputationsschäden und einem Vertrauensverlust bei den betroffenen Personen führen.
Sie wollen sich einen ersten Überblick über das Datenschutzniveau in Ihrer Organisation machen? Nutzen Sie unseren kostenlosen DSGVO-Quick-Check.
Interview mit Scheja & Partners
KI-Verordnung
KI-Systeme, die eine Bedrohung für Sicherheit oder Grundrechte darstellen, sind verboten.
Diese Systeme sind erlaubt, unterliegen jedoch strengen Anforderungen.
KI-Systeme für die besondere Transparenzpflichten gelten

KI-Kompetenz:
Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs, bei ihren Mitarbeitern für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ zu sorgen. „KI-Kompetenz“ beinhaltet die Kenntnis der Chancen und Risiken von KI, der Rechte und Pflichten aus der KI-Verordnung sowie die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen. Da dies für alle KI-Systeme, unabhängig von deren Risikoeinstufung, gilt, sind hiervon alle Stellen betroffen, die KI-Systeme einsetzen.

Konsequenzen beim Einsatz von KI:
Kernelement der KI-Verordnung ist die Ermittlung der konkret für Sie geltenden Pflichten. Hierbei muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein „KI-System“ im Sinne der KI-Verordnung vorliegt. Kann dies bejaht werden, muss ermittelt werden, welche „Rolle“ die Unternehmen, Behörden, Verbände und NGOs jeweils einnehmen und welches Risiko von dem jeweiligen KI-System ausgeht. Hieran knüpfen sich spezielle Pflichten an, die beim Einsatz der KI beachtet werden müssen.
Scheja & Partners berät Sie umfassend zu allen Rechtsfragen zur KI-Verordnung, einschließlich der komplexen Bestimmung von Rolle und Risiko und zeigt Ihnen so Ihre individuellen Pflichten auf. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sichergehen, dass KI-Systeme rechtskonform eingesetzt werden.