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Welche Vorteile bieten externe Datenschutzbeauftragte?

Die Benennung von externen Datenschutzbeauftragten bietet mehrere Vorteile: 

  • Aufgrund ihrer beruflichen Spezialisierung auf Datenschutz und Informationssicherheit verfügen sie über fundierte Fachkenntnisse und aktuelle Expertise. 
  • Durch die Beratung zahlreicher Organisationen entstehen Synergieeffekte, von denen die betreuten Stellen unmittelbar profitieren. 
  • Externe Datenschutzbeauftragte unterliegen einer vertraglichen Haftung, was dazu beitragen kann, Risiken im Zusammenhang mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen zu reduzieren. 
  • Im Unterschied zu internen Datenschutzbeauftragten besteht für externe Dienstleistungsunternehmen kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz. Der zugrunde liegende Beratungsvertrag kann unter Einhaltung vertraglich vereinbarter Fristen beendet werden.