Welche Vorteile bieten externe Datenschutzbeauftragte?
Die Benennung von externen Datenschutzbeauftragten bietet mehrere Vorteile:
- Aufgrund ihrer beruflichen Spezialisierung auf Datenschutz und Informationssicherheit verfügen sie über fundierte Fachkenntnisse und aktuelle Expertise.
- Durch die Beratung zahlreicher Organisationen entstehen Synergieeffekte, von denen die betreuten Stellen unmittelbar profitieren.
- Externe Datenschutzbeauftragte unterliegen einer vertraglichen Haftung, was dazu beitragen kann, Risiken im Zusammenhang mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen zu reduzieren.
- Im Unterschied zu internen Datenschutzbeauftragten besteht für externe Dienstleistungsunternehmen kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz. Der zugrunde liegende Beratungsvertrag kann unter Einhaltung vertraglich vereinbarter Fristen beendet werden.