Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet mehrere Vorteile:
- Aufgrund seiner beruflichen Spezialisierung auf Datenschutz und Informationssicherheit verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und aktuelle Expertise.
- Durch die Beratung zahlreicher Organisationen entstehen Synergieeffekte, von denen die betreuten Stellen unmittelbar profitieren.
- Externe Datenschutzbeauftragte unterliegen einer vertraglichen Haftung, was dazu beitragen kann, Risiken im Zusammenhang mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen zu reduzieren.
- Im Unterschied zu internen Datenschutzbeauftragten besteht für externe Dienstleister kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz. Der zugrunde liegende Beratungsvertrag kann unter Einhaltung vertraglich vereinbarter Fristen beendet werden.