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Welche Aufgaben nehmen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO wahr?

EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO fungieren als zentrale Anlaufstelle für Datenschutzbelange in Europa – sowohl für die Mitarbeitenden der außereuropäischen Organisation als auch für europäische und nationale Aufsichtsbehörden sowie für betroffene Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

Darüber hinaus unterstützen die Vertreter die Organisation bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten. Dazu gehören insbesondere: 

  • die Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen betroffener Personen (z. B. Auskunfts- oder Löschverlangen), 
  • die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, 
  • sowie das Bereitstellen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf Anforderung.