Was ist ein EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO?
Der EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist in der Verordnung selbst definiert als:
„eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Art. 27 DSGVO benannt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt.“ (vgl. Art. 4 Nr. 17 DSGVO)
Der EU-Vertreter übernimmt zum einen repräsentative Aufgaben für die Organisation innerhalb der Europäischen Union. Zum anderen unterstützt er bei der Einhaltung der Anforderungen der DSGVO, insbesondere im Kontakt mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.