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Was sind EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO?

EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO sind in der Verordnung selbst definiert als:
„eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Art. 27 DSGVO benannt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt.“ (vgl. Art. 4 Nr. 17 DSGVO) 

EU-Vertreter übernehmen zum einen repräsentative Aufgaben für die Organisation innerhalb der Europäischen Union. Zum anderen unterstützen sie bei der Einhaltung der Anforderungen der DSGVO, insbesondere im Kontakt mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.