Warum schonen externe Datenschutzbeauftragte Ressourcen?
Externe, ausgelagerte Datenschutzbeauftragte entlasten die Organisation, indem sie das gesetzlich definierte Amt von Datenschutzbeauftragten übernehmen – ohne interne Personalressourcen dauerhaft zu binden.
Dabei entfallen insbesondere:
- Kosten für Aus- und Fortbildungen, die bei der internen Benennung erforderlich wären,
- der Bedarf an Arbeitsplatz und betrieblichen Arbeitsmitteln,
- sowie der organisatorische Aufwand für Vertretungsregelungen, da diese in der Regel vom externen Dienstleistungsunternehmen abgedeckt werden.
Durch ihre Fachkenntnisse und Praxiserfahrung können externe Datenschutzbeauftragte die Organisation effizient und risikobasiert beraten, ohne interne Ressourcen unnötig zu beanspruchen.