Warum schont ein externer Datenschutzbeauftragter Ressourcen?
Ein externer, ausgelagerter Datenschutzbeauftragter entlastet die Organisation, indem er das gesetzlich definierte Amt des Datenschutzbeauftragten übernimmt – ohne interne Personalressourcen dauerhaft zu binden.
Dabei entfallen insbesondere:
- Kosten für Aus- und Fortbildungen, die bei der internen Benennung erforderlich wären,
- der bedarf an Arbeitsplatz und betrieblichen Arbeitsmitteln,
- sowie der organisatorische Aufwand für Vertretungsregelungen, da diese in der Regel vom externen Dienstleister abgedeckt werden.
Durch seine Fachkenntnisse und Praxiserfahrung kann ein externer Datenschutzbeauftragter die Organisation effizient und risikobasiert beraten, ohne interne Ressourcen unnötig zu beanspruchen.