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Externer Datenschutzbeauftragter: Welche Kosten sind zu erwarten?

Ein Datenschutzbeauftragter übernimmt einen gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog, der insbesondere Beratungs-, Informations- und Kontrollpflichten umfasst (vgl. Art. 39 DSGVO). 

Die operative Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen erfolgt dabei in der Regel durch die jeweiligen Fachbereiche der Organisation. 

Je nach Risiko der Verarbeitungstätigkeiten kann der erforderliche Aufwand für die Wahrnehmung dieser Aufgaben stark variieren: 

  • Bei Standardverarbeitungen ohne besondere Risiken lässt sich das Amt mit überschaubarem Aufwand erfüllen. 
  • Bei sensiblen oder umfangreichen Verarbeitungstätigkeiten ist eine besonders sorgfältige Prüfung und Dokumentation erforderlich. 

Die Kosten zur Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten sind daher individuell zu kalkulieren. In vielen Fällen ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters wirtschaftlich günstiger als die interne Benennung und Schulung einer geeigneten Person.