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Benennung Datenschutzbeauftragter: Welche gesetzlichen Aufgaben nimmt er wahr?

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter nimmt gemäß Art. 39 DSGVO insbesondere beratende, unterrichtende und überwachende Aufgaben wahr. 

Zu seinen zentralen Tätigkeiten gehören: 

  • die Mitwirkung an der datenschutzkonformen Ausgestaltung und Anwendung von IT-Systemen, 
  • die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden, 
  • die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie interner Richtlinien und Prozesse.

Zudem ist der Datenschutzbeauftragte im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 Abs. 2 DSGVO zwingend beratend hinzuzuziehen. 

Darüber hinaus fungiert er als Anlaufstelle für betroffene Personen (z. B. bei Auskunfts- oder Löschverlangen) sowie für Aufsichtsbehörden.