Benennung Datenschutzbeauftragter: Welche gesetzlichen Aufgaben nimmt er wahr?
Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter nimmt gemäß Art. 39 DSGVO insbesondere beratende, unterrichtende und überwachende Aufgaben wahr.
Zu seinen zentralen Tätigkeiten gehören:
- die Mitwirkung an der datenschutzkonformen Ausgestaltung und Anwendung von IT-Systemen,
- die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden,
- die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie interner Richtlinien und Prozesse.
Zudem ist der Datenschutzbeauftragte im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 Abs. 2 DSGVO zwingend beratend hinzuzuziehen.
Darüber hinaus fungiert er als Anlaufstelle für betroffene Personen (z. B. bei Auskunfts- oder Löschverlangen) sowie für Aufsichtsbehörden.