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EU-Entgelttransparenzrichtlinie & Datenschutz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

EU-Entgelttransparenzrichtlinie & Datenschutz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (EntgTranspRL) werden Unternehmen ab 2026 zu deutlich mehr Offenheit bei Vergütungssystemen verpflichtet. Ziel ist es, bestehende geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Transparenz und klar geregelte Informationsrechte sichtbar zu machen und wirksam zu reduzieren. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht steht noch aus und muss bis zum 7. Juni 2026 erfolgen. Für Unternehmen bringt dies erhebliche neue Pflichten – auch mit Blick auf Datenschutz und Compliance. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Aktueller Stand: Wo steht Deutschland?

In Deutschland existiert bereits das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) aus dem Jahr 2017. Dieses hat bislang jedoch nur begrenzte Wirkung entfaltet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2025 weiterhin bei rund 16 %, der bereinigte Gap bei etwa 6 %. Die EU-Richtlinie setzt deshalb deutlich strengere Maßstäbe an Transparenz, Durchsetzung und Sanktionen.

Zentrale Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, umfassende Transparenzregelungen einzuführen. Besonders relevant für Unternehmen sind folgende Punkte:

Transparenz bereits im Bewerbungsverfahren (Art. 5 EntgTranspRL)

Arbeitgeber müssen Bewerberinnen und Bewerbern Informationen zur Einstiegsvergütung oder zur Entgeltspanne bereitstellen. Fragen nach der bisherigen Gehaltshistorie sind unzulässig.

Individuelle Auskunftsrechte (Art. 7 EntgTranspRL)

Beschäftigte erhalten ein Recht auf Auskunft über ihr individuelles Entgelt sowie über durchschnittliche Vergütungen vergleichbarer Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Die Auskunft muss innerhalb einer festen Frist erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Kolleginnen oder Kollegen möglich sind – ein zentraler Punkt aus Sicht des Datenschutzes.

Berichtspflichten für Unternehmen (Art. 9 EntgTranspRL)

Hinzu kommen Berichtspflichten abhängig von der Beschäftigtenzahl. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen ab 2027 jährlich ihrer Berichtspflicht nachkommen. Für Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten gilt eine dreijährige Berichtspflicht ab 2027, für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten eine dreijährige Berichtspflicht ab 2031. Unterhalb von 100 Beschäftigten sind Berichte derzeit freiwillig, wobei der nationale Gesetzgeber auch hier weitergehende Pflichten vorsehen kann. Wie der deutsche Gesetzgeber dies umsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Gemeinsame Entgeltbewertung (Art. 10 EntgTranspRL)

Liegt ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle von mindestens 5 % vor, welches nicht anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt werden kann und nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Die Umsetzung der Entgelttransparenz geht zwangsläufig mit der Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten einher. Vergütungsdaten unterliegen den Vorgaben der DSGVO. Unternehmen sollten frühzeitig aktiv werden, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Mögliche Folgen bei Verstößen und Sanktionen

Verstöße können insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich Entgeltnachzahlungen und Bußgelder nach sich ziehen. Zudem liegt eine Beweislastumkehr zugunsten der Beschäftigten vor. Auch Ausschlüsse von öffentlichen Vergabeverfahren sind möglich.

Beratungsbedarf

Die Entgelttransparenzrichtlinie ist ein zentrales Compliance- und Datenschutzthema. Wer Entgelttransparenz umsetzt, muss personenbezogene Entgeltdaten rechtssicher, strukturiert und DSGVO-konform verarbeiten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und die neuen Pflichten effizient umzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und der Gestaltung transparenter Prozesse.

27. Januar 2026