Zum Hauptinhalt springen

Neues Datenschutzgesetz in UK: Das steckt im Data Use and Access Act 2025

Der Datenschutz im Vereinigten Königreich geht neue Wege: Seit dem 19. Juni 2025 gilt dort der Data (Use and Access) Act – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Behörden und betroffene Personen. Das Ziel: wirtschaftliche Erleichterung und mehr Klarheit bei der Gesetzesanwendung, ohne dabei die Rechte Einzelner aus dem Blick zu verlieren. Welche konkreten Änderungen nun gelten – und warum sie auch für die EU-Beobachtung relevant sind.  

 Am 19. Juni 2025 ist der Data (Use and Access) Act (DUAA) im Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Als Erleichterungen für Unternehmen führt das ICO (Datenschutz-Aufsichtsbehörde in UK) folgende Punkte auf:   

  • Neue Rechtsgrundlage „anerkannte berechtigte Interessen”: Die sonst vorzunehmende Interessenabwägung soll in bestimmten Fällen entfallen (z. B. im Zusammenhang mit Fragen der öffentlichen Sicherheit)
  • Offenlegung von Daten bei Erfüllung von öffentlichen Aufgaben: Bei der Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen wie die Polizei soll die Verantwortlichkeit nicht mehr bei der herausgebenden Organisation, sondern bei der anfragenden Stelle liegen (ähnlich wie in den deutschen Landesdatenschutzgesetzen). 
  • Zweckänderung: In bestimmten Fällen wird die Kompatibilität eines neuen Zwecks vermutet, sodass eine entsprechende Prüfung nicht mehr vorgenommen werden muss (z. B. bei öffentlichen Archivzwecken).
  • “Soft opt-in“ für Wohltätigkeitsorganisationen: Die Zusendung von Marketing-E-Mails durch diese Organisationen soll vorbehaltlich eines Widerspruchs zulässig sein, wenn die Empfänger ihr Interesse an der Arbeit der Organisation gezeigt haben oder diese bereits unterstützen. 
  • Auskunftsrecht: Verantwortliche müssen bei der Bearbeitung eines geltend gemachten Auskunftsanspruch nur insoweit Informationen heraussuchen, wie dies für sie “angemessen und verhältnismäßig” ist. 
  • Mehr Gesetzesklarheit: Die Änderungen sollen dazu führen, dass die Gesetze klarer und strukturierter werden. So wird bspw. Klargestellt, dass Direktmarketing als berechtigtes Interesse gilt.     

Es wird abzuwarten sein, wie die EU-Kommission diese Änderungen bei der Neubewertung des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich bewerten wird. 

Weitere Informationen

Bildquelle: Ascannio – stock.adobe.com