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Neue Musterrichtlinien der DSK: Mehr Einheitlichkeit bei Datenschutz-Bußgeldern

Wie entscheiden Aufsichtsbehörden über Geldbußen im Datenschutz? Bisher war das Verfahren nicht einheitlich geregelt – doch das soll sich jetzt ändern. Mit den neuen Musterrichtlinien der Datenschutzkonferenz (DSK) liegt erstmals ein Leitfaden vor, der für mehr Transparenz und rechtssichere Verfahren sorgen soll. Ein Schritt, der nicht nur für Behörden, sondern auch für Unternehmen von Bedeutung ist.   

Einheitliche Maßstäbe für die Datenschutzaufsicht  

Die DSK hat im Juni 2025 Musterrichtlinien für das Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden (MRiDaVG) veröffentlicht. Diese Musterrichtlinien sollen in den jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder als Verwaltungsvorschriften erlassen werden. Sie sind laut DSK zur Veröffentlichung vorgesehen. Durch die Vorgaben dieser Richtlinien soll die behördeninterne und -übergreifende Gleichförmigkeit datenschutzaufsichtsbehördlicher Verfahren über Geldbußen erreicht werden. Vorgaben des EDPB sollen jedoch vorrangig zu beachten sein. Weiterhin getrennt davon zu betrachten sind die jeweiligen Verwaltungsverfahren, die nicht Gegenstand dieser Musterrichtlinien sind.    

Relevanz der Musterrichtlinien für Praxis und Rechtssicherheit 

Ziel sind leitende Vorgaben zum Verfahrensablauf, zur Ermessensausübung und zur Anwendung sowie Auslegung von deutschen Rechtsnormen im Rahmen von Verfahren über Geldbußen nach der DSGVO. Abgestellt wird dabei auf den Regelfall.    

Neben allgemeinen Fragen werden darin Zuständigkeiten, das Verfahren über Geldbußen, Zwischenverfahren, Asservate sowie die Herausgabe von Informationen über Verfahren über Geldbußen geregelt.   Zur Ermessensentscheidung heißt es bspw., dass „pflichtgemäßes Ermessen“ nach § 47 Abs. 1 OWiG im Anwendungsbereich der DSGVO im Sinne der Ermessensgründe des Art. 83 Abs. 2 S. 2. DSGVO zu interpretieren sei. Auch gibt es Anforderungen an den Inhalt eines möglichen Bescheides. In der Praxis sind diese Musterrichtlinien damit im Bedarfsfall als Maßstab hilfreich, um etwaige Bußgeldentscheidungen rechtlich überprüfen zu können. 

Zu den Musterrichtlinien