Praxisnahe Schulungen für alle regulatorischen und organisatorischen Themen moderner Datenschutz-, Sicherheits- und Governance-Strukturen.
Direkte anwaltliche Unterstützung für Datenschutz, KI-Verordnung, Cybersicherheit, Hinweisgeberschutz und digitale Governance.
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Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen und Behörden verpflichtet, eine unabhängige, interne Meldestelle einzurichten und einen vertraulichen Meldekanal zu betreiben. Dabei müssen sie insbesondere den Schutz der HinweisgeberInnen und einen vertraulichen Umgang mit ihren Meldungen gewährleisten.
Der HintPilot ist die effiziente und rechtskonforme Lösung von Scheja & Partners:
Wir stellen Ihnen ein leistungsstarkes Meldeportal bereit und übernehmen für Sie optional auch ihre Aufgaben als Meldestelle – diskret, sicher und kompetent.
Mit dem HintPilot erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und profitieren von maximaler Sicherheit:

Erfüllt alle Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Starke juristische Expertise durch speziell ausgebildete RechtsanwältInnen.

Vertrauliche Kommunikation, Dokumentation und Fallbearbeitung innerhalb des Systems

DSGVO-konforme, technisch aktuelle Plattform als Meldekanal.

Fachgerechte Prüfung, Dokumentation und Bearbeitung eingehender Meldungen.

Klare Prozesse, fristgerechte Rückmeldung an HinweisgeberInnen.

Persönliche Beratung in enger Abstimmung mit Ihrer Unternehmens- oder Behördenleitung.

Kein Aufbau eines eigenen Managementsystems erforderlich.

Bestätigung und Dokumentation des Eingangs der Meldung gegenüber der hinweisgebenden Person

Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden

Dokumentation erforderlicher Einwilligungen

Hinweisgebersystem als wesentliches Element eines Compliance Management Systems

Löschung nicht relevanter Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben

Das System ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Mit dem HintPilot erfüllen Sie die Anforderungen nach HinSchG an Ihre Organisation professionell und ohne internen Mehraufwand:
Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Stellen ab 50 Mitarbeitenden müssen seit dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
Von wenigen Ausnahmen, insbesondere für Finanzdienstleister, abgesehen, enthält das Gesetz für privatwirtschaftliche Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden eine Übergangsfrist für die Einrichtung einer internen Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023.
Die interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Sie prüft, ob ein gemeldeter Verstoß stichhaltig ist und ob die betroffene Organisation weitere Maßnahmen einleiten muss. Sie hält den Kontakt zur hinweisgebenden Person.
Die interne Meldestelle muss einen Meldekanal betreiben, der den gesetzlichen Vorgaben an die Vertraulichkeit und Dokumentation genügt. Sie muss eine vertrauliche Bearbeitung eingehender Hinweise sicherstellen.
Um der rechtlichen Komplexität der zu bearbeitenden Meldungen hinreichend Rechnung zu tragen, sollten im Umgang mit vertraulichen Informationen versierte Experten mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind es gewohnt mit vertraulichen Informationen umzugehen und als Datenschutzbeauftragte unabhängig zu agieren.
Mit unserem Meldeportal HintPilot bieten wir eine systembasierte Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation erfüllt.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein umfassendes Hinweisgeberschutzsystem, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und nahtlos in Ihre Unternehmensstruktur integriert wird. Mit unserem sicheren Meldeportal HintPilot ermöglichen wir eine einfache, vertrauliche und effiziente Bearbeitung von Hinweisen.
Wir übernehmen das Fall-Management.
Wir prüfen die Stichhaltigkeit von Behauptungen und ob ein Tätigwerden für Ihr Unternehmen erforderlich ist.
Individuelle Organisation der Meldestelle möglich.
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir:
| Persönliches Gespräch |
Telefon | Post | Systembasierter Meldekanal |
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|---|---|---|---|---|---|
| Anonyme Hinweisabgabe | × | × | ? | ✓ | ✓ |
| Anonyme Kommunikation | × | × | ? | × | ✓ |
| Datenschutzkonformität | ? | ? | ? | ? | ✓ |
| Umsetzungs-, Lösch- und Berechtigungskonzepte | ? | ? | ? | ? | ✓ |
| 24/7 Erreichbarkeit des Meldekanals | × | × | ✓ | ✓ | ✓ |
| Automatisierung der Schritte | × | × | × | × | ✓ |
| Digitalisierung | × | × | ? | × | ✓ |
| Vertraulichkeit | × | × | ? | ? | ✓ |
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer








