Zertifizierungen stellen eine von der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit dar, die Konformität der Datenverarbeitung in einem Unternehmen oder hinsichtlich eines bestimmten Produkts oder einer konkreten Dienstleistung nachzuweisen. Das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren ausgestellte Zertifikat kann als Faktor zum Nachweis der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen – einschließlich der Vorgaben zur Datensicherheit – herangezogen werden.
Wir beraten Sie gern bei der Auswahl eines für Ihre Bedürfnisse passenden Gütesiegels und begleiten Sie von Anfang an durch das Zertifizierungsverfahren. Für das European Privacy Seal (EuroPriSe), das unionsweit die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei IT-Produkten und IT-basierten Diensten bestätigt, steht Herr Dr. Scheja darüber hinaus auch als zugelassener rechtlicher Gutachter im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Zertifizierung Ihrer Datenverarbeitung in Erwägung ziehen.