Reform des Informationsfreiheitsgesetzes: Warum der Informationszugang schwieriger werden könnte

Der Zugang zu amtlichen Informationen könnte nach den Plänen der Bundesregierung künftig deutlich schwieriger werden. Anfang Juli wurden Eckpunkte zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bekannt. Demnach wird u. a. ein „berechtigtes Interesse“ als zusätzliche Zugangsvoraussetzung diskutiert. Ebenfalls zur Debatte stehen eine Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf natürliche Personen sowie Änderungen bei Gebühren, Schwärzungen und besonderen Schutzbereichen.

Berechtigtes Interesse als neue Zugangsvoraussetzung

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt bislang grundsätzlich jeder Person einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Künftig könnte ein „berechtigtes Interesse“ als zusätzliche Voraussetzung verlangt werden.

Antragstellende müssten dann künftig möglicherweise darlegen, weshalb sie eine bestimmte Information benötigen. Dies würde die bisherige Systematik verändern und könnte zusätzliche Prüfungs- und Abgrenzungsfragen verursachen.

Das Anliegen, Beschäftigte, sensible Informationen und sicherheitsrelevante Bereiche angemessen zu schützen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Das geltende IFG enthält hierfür jedoch bereits verschiedene Ausnahmen. Daher wird zu prüfen sein, ob weitere Einschränkungen erforderlich und verhältnismäßig sind oder bereits eine präzisere Anwendung der bestehenden Regelungen ausreichen könnte.

Weitere Beschränkungen des Informationszugangs

Aktuelle MDR-Recherchen legen nahe, dass die Überlegungen im Bundesinnenministerium noch weiter reichen könnten. Ein interner Vermerk soll neben einer Identifizierungspflicht für Antragstellende auch die Abschaffung der bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit #BfDI angesiedelten Kontrollfunktion nach § 12 IFG vorsehen, womit letztlich das Amt der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit selbst abgeschafft werden würde. Auch laufende Gesetzgebungsverfahren sollen pauschal vom Informationszugang ausgenommen werden. Sollten diese Vorschläge Eingang in den Gesetzentwurf finden, würde die Reform damit nicht lediglich einzelne Verfahrensfragen neu ordnen, sondern die institutionelle Kontrolle und die praktische Reichweite des Informationszugangs spürbar schwächen.

Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung

Das Vorhaben befindet sich noch vor dem förmlichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Ein veröffentlichter Referentenentwurf liegt bislang nicht vor. Die konkrete Ausgestaltung ist weiterhin Gegenstand regierungsinterner Beratungen.

Erst mit Vorlage eines Entwurfs werden Reichweite, Ausnahmen und mögliche Übergangsregelungen näher bewertet werden können. Entscheidend wird sein, ob die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes einen angemessenen Ausgleich zwischen Transparenz, Schutzinteressen und Verwaltungsaufwand schafft.

Weitere Informationen zu rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen finden Sie in unserer Beratung zum Datenrecht. Weitere Einordnungen zu regulatorischen Entwicklungen veröffentlichen wir unter Trends & Takeaways.

Bei konkreten Fragen können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen.

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