Transparenzpflichten für KI-Systeme
Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme gemäß Art. 50 KI-Verordnung (AI Act) veröffentlicht. Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme müssen Nutzer in gewissen Fällen transparent über den Einsatz von KI informieren. Dies kann beispielsweise bei der direkten Interaktion einer KI mit Menschen, bei der KI basierten Erzeugung von Bildern und Videos (Deepfakes) oder bei bestimmten KI-generierten Textveröffentlichungen von öffentlichem Interesse erforderlich sein. Der nun veröffentlichte Entwurf soll Organisationen dabei unterstützen, die Transparenzpflichten des AI Act in der Praxis besser einhalten zu können. Die Leitlinien wurden parallel zum am 10. Juni 2026 veröffentlichten Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte konzipiert.
Der freiwillige Verhaltenskodex, der aktuell von der Europäischen Kommission und dem KI-Gremium auf Angemessenheit überprüft wird, soll Organisationen dabei unterstützen, diese Transparenzpflichten der KI-VO umzusetzen – insbesondere zur Kennzeichnung und Erkennbarkeit von KI-generierten oder manipulierten Inhalten. Der Kodex richtet sich sowohl an Anbieter generativer KI-Systeme als auch an Betreiber, die solche Systeme einsetzen. Er enthält praxisnahe Regeln für maschinenlesbare Markierungen, technische Erkennbarkeit und klare Hinweise gegenüber Nutzerinnen und Nutzern.
Die Teilnahme am Kodex bleibt freiwillig, kann für Organisationen aber Vorteile bieten: mit den dort genannten Maßnahmen können sie die Compliance mit den Transparenz-Vorgaben der KI-VO nachweisen. Das schafft mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit. Zudem sinkt der administrative Aufwand, da nicht für jede alternative Maßnahme einzeln deren Angemessenheit nachgewiesen werden muss. Organisationen können hier den Verhaltenskodex unterschreiben und so bestätigen, dass sie die dort festgelegten Standards einhalten. Grundsätzlich können Anbieter und Betreiber den Kodex jederzeit unterzeichnen (FAQ). Nach dem 2. August 2026 müssen Organisationen, die den Kodex unterzeichnen möchten, die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen des AI Act nachweisen. Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei der Bewertung, ob eine Teilnahme am Verhaltenskodex für Sie sinnvoll ist.
Bereits am 19. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem einen Entwurf von Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen. Der Entwurf soll Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie Marktüberwachungsbehörden bei der Prüfung, ob ein KI-System nach der KI-VO ein Hochrisiko-KI-System darstellt, unterstützen und damit eine einheitliche Anwendung der Anforderungen sicherstellen. Der Entwurf enthält Erläuterungen, wie die Kommission gewisse Konzepte zur Einstufung von KI auslegt sowie praktische Beispiele, welche bei der Einordung helfen können. Die Beispiele sollen möglichst viele Bereiche und Anwendungsfälle abdecken; sie sind aber nicht erschöpfend und können in Zukunft angepasst werden.
Bei den beiden Leitlinien handelt es sich – im Gegensatz zu dem Verhaltenskodex – zunächst nur um Entwürfe, die noch finalisiert werden müssen. Beide Entwürfe sind für die praktische Umsetzung der KI-VO dennoch sehr relevant, da sie rechtliche Anforderungen konkretisieren. Wir empfehlen, bestehende und geplante KI-Systeme hinsichtlich der Transparenzpflichten sowie der Einordnung als Hochrisiko-KI vor dem Hintergrund der Dokumente zu prüfen. Wir beobachten die Finalisierung der Leitlinien weiter und werden Sie über konkreten Handlungsbedarf informieren.
Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Einordnung und der praktischen Umsetzung. Über unsere Kontaktseite können Sie direkt mit uns in Verbindung treten.