Der europäische Gesetzgeber plant Anpassungen an der KI-Verordnung. Nach einer vorläufigen Einigung von Parlament und Rat soll der sogenannte Digital Omnibus vor allem bestimmte Anwendungsfristen verschieben, ohne den risikobasierten Grundansatz der KI-Verordnung aufzugeben. Im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat der Europäischen Union hat man sich bereits auf diese Änderungen verständigt.
Im Mittelpunkt stehen Hochrisiko-KI-Systeme. Nach der Einigung sollen die verschobenen Pflichten für diese Systeme nicht mehr zum 2. August 2026 gelten: Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme demnach erst ab dem 2. Dezember 2027 und für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, erst ab dem 2. August 2028. Damit erhalten Anbieter und Betreiber mehr Zeit für die Umsetzung.
Auch bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte soll es eine Übergangsregelung geben. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht worden sind, soll die Pflicht zur Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026 verschoben werden.
Gleichzeitig sieht die Einigung vor, bestimmte KI-Praktiken ausdrücklich zu untersagen, insbesondere die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Inhalte (insb. sog. Nudifier-Apps) sowie von Material zu sexuellem Kindesmissbrauch.
Der Rat hat die vorläufige Einigung am 30. Juni formell angenommen. Der Gesetzgebungsakt wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Gesetzgeber beabsichtigt nämlich, die Änderungen vor dem 2. August 2026 in Kraft treten zu lassen – dem Datum, ab dem die derzeitigen Vorschriften für Hochrisiko-Systeme gelten würden.
Organisationen sollten die zusätzlichen Umsetzungszeiträume nicht als Aufschub ohne Handlungsbedarf verstehen. Wir empfehlen, bestehende und geplante KI-Systeme frühzeitig zu erfassen, die erforderliche Risikoeinstufung vorzunehmen und u.a. die erforderliche Dokumentations- und Kennzeichnungsanforderungen in den Projektplänen zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Einordnung und der praktischen Umsetzung. Über unsere Kontaktseite können Sie direkt mit uns in Verbindung treten.